News

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Auch für Unternehmen ergeben sich Neuerungen durch die im September 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die eine Reduktion des Öl- und Gasverbrauchs im Gebäudebereich anstrebt. Jede neu eingebaute Heizung in einem Neubaugebiet muss ab dem 1.1.2024 mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen für Neubauten und Bestandsgebäude gleichermaßen; bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Städte. Diese Fristen gelten außerdem für die Erstellung der Wärmeplanung auf kommunaler Ebene, die es Eigentümern ermöglicht, sich an das kommunale Wärmenetz anzuschließen und damit die Vorgaben des GEGs zu erfüllen. 

Bestehende Erdgas- oder Ölheizungen sind hingegen von diesen Regelungen nicht betroffen und können auch repariert werden. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich sein sollte oder die Heizung über 30 Jahre alt ist, gelten auch mehrjährige Übergangsfristen. Der Umstieg erfolgt technologieoffen, somit können Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für den Heizungstausch finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Förderung zu erhalten. Die Grundförderung von 30% der Investitionskosten ist für alle Antragsteller verfügbar, für einen besonders schnellen Heizungstausch kann man außerdem bis 2028 einen Bonus von 20% (ab 2029 alle 2 Jahre Reduktion um 3 Prozentpunkte) erhalten. Insgesamt können Antragsteller eine Förderung von maximal 70% erhalten. Der „Heizungswegweiser“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet weitere Informationen und ausführliche Hinweise zu den Fördermöglichkeiten. Besuchen Sie auch unsere Seite der Energieeffizienzkampagne, die beispielsweise den Investitionsrechner Beheizung oder den Leitfaden zu Blockheizkraftwerken für Sie bereithält!

 

Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das am 21. September 2023 beschlossene Energieeffizienzgesetz hat zum Ziel, den Primär- und Endenergieverbrauch in Deutschland zu senken. Für Unternehmen sind dabei insbesondere die folgenden Neuerungen relevant: 

Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden (7,5 Mio. kWh) sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Zulässig sind Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 bzw. das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS). Zur Einrichtung des Systems haben Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes 20 Monate lang Zeit.
  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden (2,5 Mio. kWh) sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren Pläne zur möglichen Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. Dazu müssen sie ein Energieaudit durchführen, wenn sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS betreiben.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) ist berechtigt, bei den betroffenen Unternehmen durch Stichprobenkontrollen innerhalb von vier Wochen Nachweise über die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen bzw. die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu verlangen.

Nützliche Informationen zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems haben wir auch auf unserer Webseite für Sie zusammengestellt.

 

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden werden verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen.

Das Gutshaus Parin an der Ostsee macht vor, wie Abwärme im Hotelbetrieb sinnvoll genutzt werden kann. 

Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie weitere Hinweise und Informationen zu Energieeffizienz in Unternehmen. 

 

Aktion "Zimmerreinigung spenden": Klimaschutz und soziales Engagement verbinden

Die von der gemeinnützigen Friedrich Hospitality Foundation ins Leben gerufene Aktion "Zimmerreinigung spenden" bietet eine Spendenmöglichkeit für Hotelbetriebe, die keine zusätzlichen Kosten verursacht und gleichzeitig junge Menschen im globalen Süden in ihrer Ausbildung im Gastgewerbe unterstützt. So können Hotels mit einer einfachen Maßnahme einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Gäste sogar in ihr soziales Engagement einbinden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Ihr Hotel zu der Aktion anzumelden, finden Sie hier

Das passende Förderprogramm finden

Hier finden Sie eine Übersicht des BMWK über Fördermittel in Hinblick auf Energie- und Ressourceneffizienz. 

Erfahren Sie, welche Förderprogramme Sie nutzen können, wo Sie Beratung finden und worauf Sie achten müssen.

Bewerbungsaufruf: Jetzt Klimaschutz-Unternehmen werden

Ab sofort können sich Unternehmen der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen e. V. anschließen und selbst Klimaschutz-Unternehmen werden.

Hierfür werden Unternehmen jeder Größe und Branche gesucht, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2023.

Der DEHOGA Kampagnenflyer

Hier finden Sie den DEHOGA Kampagnenflyer!

Alle Infos rund um die Kampagne und unsere Angebote auf einen Blick.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Die 18. Wettbewerbsrunde des Förderwettbewerbs "Energie- und Ressourceneffizienz" ist eröffnet!

Die Wettbewerbsrunde schließt spätestens am 23.04.2023.

Hierbei werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen gefördert.

„Getränkekühler optimal einsetzen“: So sparen Sie Energiekosten und schonen das Klima

Die ökologische und finanzielle Bedeutung des Energieverbrauchs von Getränkekühlern

Wussten Sie, dass Sie durch den Einsatz eines effizienten Getränkekühlers (Energieeffizienzklasse B) ca. 160 € pro Jahr sparen im Vergleich zu einem weniger effizienten Gerät (Energieeffizienzklasse D)? Aber nicht immer gibt es die Möglichkeit ein Neugerät anzuschaffen. Oft werden die Kühlgeräte von Getränkeherstellern zur Präsentation ihrer Waren zur Verfügung gestellt. Trotzdem tragen am Ende die Betreiber*innen die Betriebskosten der Geräte.

Aber auch beim Einsatz Ihres weniger effizienten Getränkekühlers gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Energiekosten zu senken. Beispielsweise kann schon der Einsatz einer Zeitschaltuhr zu einer Stromreduzierung von bis zu 50 Prozent oder auch die richtige Platzierung der Geräte an kühlen Orten ohne Zugluft zu einem geringeren Strombedarf von bis zu 30% führen.

In der Checkliste der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) für die Aufstellung und das Betreiben von Getränkekühlgeräten werden Ihnen einfache Schritte gezeigt, um den Energieverbrauch schnell zu senken.

Kurzfristmaßnahmen für Energieeinsparung und Energiesubstitution in Unternehmen

Finden Sie hier schnell realisierbare, praxisnahe und gering-investive Maßnahmen der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke. Unternehmen in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor soll geholfen werden, ihren Energieverbrauch zu senken und Energiekostensteigerungen abzumildern.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Die 16. Wettbewerbsrunde des Förderwettbewerbs "Energie- und Ressourceneffizienz" ist geschlossen!

Die nächste Wettbewerbsrunde startet am 01.12.2022.

Hierbei werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen gefördert. Zudem werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien berücksichtigt.

Sofortmaßnahmen gegen steigende Energiepreise 2.0

Was Sie gegen die rapide steigenden Energiepreise sofort unternehmen können, haben Sie erneut von unseren Experten Andreas Koch und Torsten Merker von bluecontec aus erster Hand erfahren. Wenn Sie die Veranstaltung verpasst haben oder nochmal nachlesen wollen, finden Sie hier alle Informationen!

BMWK

Reform der Gebäudeförderung BEG

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt seine Pläne für die neuen Förderbedingungen im Rahmen des BEG vor. Und es geht schnell! Die ersten Änderungen treten schon am 28.07. in Kraft! Das Budget wird aufgestockt und doch fallen einzelne Fördersummen kleiner aus.

Label 2020

Einfacher Geräte vergleichen

Ein neues Tool erleichtert Ihnen jetzt den Vergleich verschiedener Elektrogeräte. Damit wissen Sie schon vor dem Kauf, mit welchen Energiekosten Sie über die gesamte Nutzungsdauer des Fernsehers, des Kühlschranks oder der Waschmaschine zu rechnen haben. 

BMWK

Sanierung wird wieder umfassend gefördert!

Ab sofort können wieder Anträge zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Dafür wurden knapp €10 Mrd. bereitgestellt. Details zu den Förderprogrammen erhalten Sie im Fördermittelwegweiser.

ETGG 2030 Projekt

Verantwortungsvoller Tourismus

Bewerben Sie sich jetzt um die Teilnahme am European Tourism Going Green (ETGG) 2030 Projekt. Im Programm enthalten ist ein "rundum-sorglos-Paket", das Sie auf dem Weg zum nachhaltigkeitszertifizierten Betrieb begleitet. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022.

BMWK; deneff

Lösung für KfW Gebäudeförderung steht

Im Januar musste die Kreditförderung für die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) der KfW gestoppt werden. Die Kassen waren leer, doch jetzt sollen neue Mittel bereitgestellt werden.

BMWK

KfW: vorerst keine Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) mehr

Zu viele Anträge für den vorläufigen Bundeshaushalt; die KfW meldet den Antrags- und Zusagestopp für BEG-Förderungen. Die BAFA-Zuschüsse laufen aber weiter.

Geld für E-Autobesitzer*innen

Wer ein Elektroauto fährt, kann jetzt jährlich mehrere hundert Euro verdienen! Möglich wird das durch die Treibhausgasquote. Wir erklären, wie Sie an Ihr Geld kommen.

Jetzt Bewerbung einreichen!

Ob einfache Berghütte, Alpenpension mit Restaurant oder 5-Sterne Hotel mit Wellnessbereich – alle Betriebe sind eingeladen, ihre Klimaschutzaktivitäten zu präsentieren. Ihre Bewerbung reichen Sie ganz bequem mithilfe eines Online-Fragebogens ein. Hier können Sie Ihren Betrieb, die bereits umgesetzten Maßnahmen sowie Ihr Gesamtkonzept beschreiben.

Die Bundesregierung

Bundestag beschließt Mehrwegpflicht ab 2023

Gastronomen, Caterer und Lieferdienste, die ihre Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen oder Einweggetränkebechern  verkaufen müssen ab Januar 2023 auch eine Mehrwegverpackungsvariante anbieten. Wir erklären die Details.

BMVI

Förderung für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigt eine neue Förderoffensive an: "Wir bauen Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie gebraucht wird!" Dies sei vor allem bei Hotels und Restaurants.

E-Ladesäulen im Gastgewerbe – mittlerweile ein Muss?

Elektroautos werden in Deutschland immer beliebter – gleichzeitig fehlt es an Ladeinfrastruktur. Wie kann das Gastgewerbe von diesem Trend profitieren?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

EEG-Novelle 2021 - das ändert sich für Ihre PV-Anlage!

Kurz vor Jahreswechsel hat die Bundesregierung die Novellierung des EEG beschlossen. Wir erklären, was dies für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet.

Energiekampagne Newsletter

Neuigkeiten im Bereich Energieeffizienz direkt in Ihr Postfach! Unser Newsletter informiert über neue Angebote der Energiekampagne, Veranstaltungen und aktuelle Entwicklungen in der Politik.