Erneuerbare Energien

Für die Gastronomie und Hotellerie relevante, ausgewählte Förderprogramme aus der Rubrik Erneuerbare Energien.

KfW – Standard
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard

Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 50 Millionen erhalten.

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie bei Maßnahmen zur Integration dieser in das Energiesystem.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

Die Höhe Ihres zinsgünstigen Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50 Millionen pro Vorhaben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn diese keine Beihilfen enthalten.

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KfW - „Premium“
KfW-Programm Erneuerbare Energien „Premium“

Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt

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