Für die Gastronomie und Hotellerie relevante, ausgewählte Förderprogramme aus der Rubrik Gebäudetechnik und Prozesse.
Wenn Sie Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden und ergänzende Komponenten, beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.
Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- beziehungsweise Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage. Es gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt EUR 150.000 pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Infos:
Für Ihre Investitionen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen oder für Investitionen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien können Sie eine Förderung von bis zu 60 Prozent erhalten.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Hierzu gehören insbesondere:
Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.
Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung pro beantragten Euro Förderung.
Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragssteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung Sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Zu bedenken ist: je höher die durch eine Energieeinsparung erzielte CO2-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei EUR 10 Millionen.
Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen und Budget vorgesehen. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet, kann die Runde vorzeitig beendet werden.
Förderung bis 31.12.2026
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.
Gefördert wird:
Voraussetzungen
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Art und Höhe der Förderung
Ziel und Gegenstand
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Gefördert wird:
Voraussetzungen
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.
Art und Höhe der Förderung
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine Biomasseheizung, Wärmepumpe, EE-Hybridheizung, Innovative Heizanlagen auf EE-Basis oder der Anschluss an ein Gebäude- ode Wärmenetz errichtet wird.