Für die Gastronomie und Hotellerie relevante, ausgewählte Förderprogramme aus der Rubrik Gebäudetechnik und Prozesse.
+++ Für dieses Förderprogramm werden derzeit keine Anträge entgegengenommen, da die alte Fördermittelrichtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und noch keine neue in Kraft getreten ist. Wir halten Sie an dieser Stelle über Neuerungen informiert. +++
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.
Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).
Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik zu stärken und langfristig bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.
Voraussetzungen
Die stationäre Kälte- und Klimaanlage muss neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit muss neu erstellt werden und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.
Die Anlage ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage.
Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Gefördert werden insbesondere:
Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.
Die Förderung ist grundsätzlich akteursübergreifend sowie sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz).
Voraussetzungen
Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).
Die Amortisationszeit der geplanten Effizienzmaßnahme bezogen auf die eingesparten Stromkosten muss ohne Förderung mehr als vier Jahre betragen.
Die Umsetzungsdauer des Effizienzprojekts darf einschließlich der Nachweise maximal vier Jahre betragen.
Ein ausgefülltes Einsparkonzept muss vorliegen.
Für Projekte im Rahmen eines Contractings muss ein separater Contractingvertrag geschlossen werden. Eine Förderung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen bestehender Verträge ist von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 20 Mio. EUR pro Vorhaben.
Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen. Alle vollständigen Anträge werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50% vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Förderung bis 31.12.2028
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird sowie Maßnahmen zur Reduktion der Staubemission (mindestens 80%) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse.
Gefördert wird:
Voraussetzungen
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Art und Höhe der Förderung
Weiterführende Informationen
Ziel und Gegenstand
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Gefördert wird:
Voraussetzungen
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.
Art und Höhe der Förderung
Weiterführende Informationen
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes, das einen Anteil der Wärmeerzeugung aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 und/oder 3.4 und/oder unvermeidbarer Abwärme von mindestens 25% einbindet.
Gefördert wird:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Art und Höhe der Förderung
Weiterführende Informationen