Gebäudetechnik und Prozesse

Für die Gastronomie und Hotellerie relevante, ausgewählte Förderprogramme aus der Rubrik Gebäudetechnik und Prozesse.

Kälte- und Klimaanlagen
Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Wenn Sie Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden und ergänzende Komponenten, beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Für die gleichzeitige Errichtung von stationären Kälte- beziehungsweise Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage. Es gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt EUR 150.000 pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Infos:

Bundesförderung Förderwettbewerb
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Für Ihre Investitionen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen oder für Investitionen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien können Sie eine Förderung von bis zu 60 Prozent erhalten.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sind förderfähig, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:
    • Solarkollektoranlagen,
    • Biomasse-Anlagen,
    • Wärmepumpen.
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung pro beantragten Euro Förderung.

Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragssteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung Sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Zu bedenken ist: je höher die durch eine Energieeinsparung erzielte CO2-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei EUR 10 Millionen.

Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen und Budget vorgesehen. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet, kann die Runde vorzeitig beendet werden.

Förderung bis 31.12.2026

Weitere Infos

Heizungsoptimierung
Heizungsoptimierung (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.

Gefördert wird:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzungen

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. förderfähige Ausgaben: 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro.
  • Bis zu 50 % der Fachplanung und Baubegleitung.

Weiterführende Informationen

Anlagentechnik
Anlagentechnik (außer Heizung) (BEG)

Ziel und Gegenstand

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

Gefördert wird:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. förderfähige Ausgaben: 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro.
  • Bis zu 50 % der Fachplanung und Baubegleitung.

Weiterführende Informationen

Heizungstechnik
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (BEG)

Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. 

  • Zuschüsse Heizungstechnik:
    • 25 % für Solarthermie-Anlage
    • 10 % für Biomasse-Anlage*
    • 25 % für Wärmepumpe*'**
    • 25 % für innovative Heizungstechnik*
    • 25 % für Erneuerbare-Energien-Hybridheizung ohne Biomasseheizung*'**
    • 20 % für Erneuerbare-Energien-Hybridheizung mit Biomasseheizung*'**
    • 25 % für Wärmenetzanschluss*
    • 25 % für Gebäudenetzanschluss*
    • 25 % für Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
    • 20 % für Optimierung der Heizungsanlage
    • zuzüglich 10 % für alle mit (*) markierten Maßnahmen bei Ersetzen einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder zwanzigjährigen Gasheizung
    • zuzüglich 5 % für alle mit (**) markierten Maßnahmen für den Einbau einer Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe
  • Zusätzliche Förderung der Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 %

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine Biomasseheizung, Wärmepumpe, EE-Hybridheizung, Innovative Heizanlagen auf EE-Basis oder der Anschluss an ein Gebäude- ode Wärmenetz errichtet wird.

Weitere Informationen