Mobilität und Logistik

Für die Gastronomie und Hotellerie relevante, ausgewählte Förderprogramme aus der Rubrik Mobilität und Logistik.

Umweltbonus
Umweltbonus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt den Absatz neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge.

Sie erhalten den Umweltbonus für

  • den Erwerb eines erstmals in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs,
  • den Erwerb eines Elektrofahrzeugs bei der zweiten Zulassung im Inland,

Die Bundeszuschüsse betragen

  • EUR 6.000 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland maximal EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein reines Elektrofahrzeug mit Batterie, ein Fahrzeug mit Brennstoffzelle oder ein diesen gleichgestelltes Fahrzeug handelt,
  • EUR 5.000 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland mehr als EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein von außen aufladbares Fahrzeug mit Hybridelektroantrieb oder ein diesem gleichgestelltes Fahrzeug handelt,
  • EUR 4.500 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland maximal EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein von außen aufladbares Fahrzeug mit Hybridelektroantrieb handelt,
  • EUR 3.750 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland mehr als EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein von außen aufladbares Fahrzeug mit Hybridelektroantrieb handelt,
  • im Fall der zweiten Zulassung gelten die Fördersätze für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell zwischen EUR 40.000 und maximal EUR 65.000 beträgt.

Den Antrag für den Umweltbonus können Sie ausschließlich online über das Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Weitere Infos:

Ladeinfrastruktur
Ladestationen für Mitarbeitende in Unternehmen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

Gefördert wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Höhe der Förderung:

  • 900 Euro pauschal pro Ladestation
  • Die Höhe der Förderung darf maximal 70% der förderfähigen Kosten betragen

Gefördert werden:

  •  der Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung 
  •  den Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten

Diesen Zuschuss können Sie voraus­sichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Förder­mittel wahrscheinlich aus­geschöpft sein.

Weitere Infos und Antragsstellung

Öffentliche Ladepunkte
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Die Antragstellung für Neuerrichtungen endete am 18.01.2022.

Die Antragstellung für Modernisierungen endete am 27.01.2022.