Ressourcen

Für die Gastronomie und Hotellerie relevante, ausgewählte Förderprogramme aus der Rubrik Ressourcen & Ressourceneffizienz.

KfW-Umweltprogramm
KfW-Umweltprogramm

Wenn Sie Umweltschutzmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25 Millionen Euro erhalten.

Gefördert werden alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern, vor allem

  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy”),
  • Luftreinhaltung,
  • Lärmschutz,
  • Klimaschutz,
  • umweltfreundlicher Verkehr,
  • sonstige Umweltschutzmaßnahmen.

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Für kleine Unternehmen besteht ein Förderfenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Mit dem Darlehen decken Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt

  • 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
  • 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
  • 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe.

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.

Weitere Infos

Umwelt- und Verbraucherschutz
Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz

Wenn Sie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind und in Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bereit, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen.

Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs,
  • zur Minderung von Emissionen,
  • in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte,
  • zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und
  • Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof” oder ähnliche touristische Angebote.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Wenn es das Zinsumfeld erlaubt, können Sie zusätzlich einen Zuschuss erhalten.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.

Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.

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