Für die Gastronomie und Hotellerie ist die mit bis zu 80 Prozent geförderte Energieberatung sehr zu empfehlen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auf eine Bürgschaft durch Bund und Länder für Ihre Investition.
Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module, mit denen Sie sich zu unterschiedlichen Energieeffzienzthemen beraten lassen können. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Anwendung:
Maximale Fördersumme:
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Maximale Fördersumme:
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Maximale Fördersumme:
Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht die Energieberaterdatenbank. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.
Förderung bis 31.12.2024
Weitere Informationen und Beantragung:
Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesen. Die Banken verlangen im Gegenzug bankübliche Sicherheiten, über die mittelständische Unternehmen oftmals nicht ausreichend verfügen. Hier stellen Bürgschaften des Bundes, der Länder und der von Bund und Länder unterstützten Bürgschaftsbanken eine wirksame Hilfe dar, um bei einem ansonsten tragfähigen Vorhaben einem Mangel an Sicherheiten abzuhelfen.
Die Bürgschaftsbanken in den Ländern vergeben Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Sie sind eine unerlässliche Stütze für viele Existenzgründerinnen und -gründer und für Unternehmen, die ihr Wachstum finanzieren wollen. Viele Vorhaben gerade kleiner Unternehmen, die einzelwirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich wünschenswert sind, könnten ohne eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbanken nicht finanziert und damit auch nicht realisiert werden.
Die Bürgschaften decken maximal 80 Prozent des Risikos der Kredit gewährenden Bank ab. Verbürgt werden können bis 1,25 Millionen Euro. Garantien können für Beteiligungen bis zu 2,5 Millionen Euro übernommen werden.
Für Bürgschaften über 1,25 Millionen Euro sind grundsätzlich die Länder zuständig.
Die Notwendigkeit einer Bundesbeteiligung bei Bürgschaften über diesen Betrag wird lediglich in den neuen Bundesländern ab einem Bürgschaftsbetrag von über zehn Millionen Euro gesehen, da die Wirtschaftskraft gegenüber den westdeutschen Bundesländern noch immer unterdurchschnittlich ist.
Kredit & (Tilgungs-) Zuschuss
Für alle im BEG geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung einer/eines bei der dena gelisteten Energieexpertin oder -experten für Fachplanung und Baubegleitung Pflicht
Förderung bis 31.12.2030
Mehr im Fördermittelwegweiser Bauen und Sanieren