Energieberatung

Für die Gastronomie und Hotellerie ist die mit bis zu 80 Prozent geförderte Energieberatung sehr zu empfehlen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auf eine Bürgschaft durch Bund und Länder für Ihre Investition.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung für Nichtwohngebäude

Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module, mit denen Sie sich zu unterschiedlichen Energieeffzienzthemen beraten lassen können. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Anwendung:

  • Die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
  • Mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren
  • Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht festgehalten
  • Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Anwendung:

  • "klassische Energieberatung"
  • Beratung zur Identifizierung sinnvoller, aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen und Neubauberatung
  • Oder für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes

 Maximale Fördersumme:

  • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
  • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
  • Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Anwendung:

  • Lesen Sie hierzu auch unseren Leitfaden Energie-Contracting
  • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
  • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000
  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000

 

Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht die Energieberaterdatenbank. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.

Förderung bis 31.12.2024

Weitere Informationen und Beantragung:

BAFA

Bürgschaften
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken der Länder und des Bundes

Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesen. Die Banken verlangen im Gegenzug bankübliche Sicherheiten, über die mittelständische Unternehmen oftmals nicht ausreichend verfügen. Hier stellen Bürgschaften des Bundes, der Länder und der von Bund und Länder unterstützten Bürgschaftsbanken eine wirksame Hilfe dar, um bei einem ansonsten tragfähigen Vorhaben einem Mangel an Sicherheiten abzuhelfen.

Die Bürgschaftsbanken in den Ländern vergeben Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn an­derweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Sie sind eine unerlässliche Stütze für viele Existenzgründerinnen und -gründer und für Unternehmen, die ihr Wachstum finanzieren wollen. Viele Vorhaben gerade kleiner Unternehmen, die einzelwirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich wünschenswert sind, könnten ohne eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbanken nicht finanziert und damit auch nicht realisiert werden.

Die Bürgschaften decken maximal 80 Prozent des Risikos der Kredit gewährenden Bank ab. Verbürgt werden können bis 1,25 Millionen Euro. Garantien können für Beteiligungen bis zu 2,5 Millionen Euro übernommen werden.

Für Bürgschaften über 1,25 Millionen Euro sind grundsätzlich die Länder zuständig.

Die Notwendigkeit einer Bundesbeteiligung bei Bürgschaften über diesen Betrag wird lediglich in den neuen Bundesländern ab einem Bürgschaftsbetrag von über zehn Millionen Euro gesehen, da die Wirtschaftskraft gegenüber den westdeutschen Bundesländern noch immer unterdurchschnittlich ist.

Weitere Infos

Baubegleitung
BEG: Baubegleitung

Kredit & (Tilgungs-) Zuschuss

Für alle im BEG geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung einer/eines bei der dena gelisteten Energieexpertin oder -experten für Fachplanung und Baubegleitung Pflicht

  • Förderung der Fachplanung & Baubegleitung, inklusive der akustischen Fachplanung bei stationären Geräten (z. B. bei Wärmepumpen) und einer eventuellen Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten:
    • Für ein Effizienzgebäude: 10,- € pro Quadratmeter, maximal 40.000,- Euro
    • Für Einzelmaßnahmen: 5,- € pro Quadratmeter, maximal 20.000,- Euro
  • Beantragung direkt mit der Beantragung des Kredit- oder Zuschussantrags der entsprechenden geplanten Maßnahme
  • (Tilgungs-) Zuschuss:   50 %

Förderung bis 31.12.2030

Mehr im Fördermittelwegweiser Bauen und Sanieren