Für die Gastronomie und Hotellerie ist die mit bis zu 80 Prozent geförderte Energieberatung sehr zu empfehlen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auf eine Bürgschaft durch Bund und Länder für Ihre Investition.
Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, um eine Sanierung vorzubereiten oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beinhaltet 3 Module, mit denen Sie sich zu unterschiedlichen Energieeffzienzthemen beraten lassen können. Das BAFA übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Anwendung:
Maximale Fördersumme:
Anwendung:
Maximale Fördersumme:
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Maximale Fördersumme:
Bei der Auswahl der richtigen Energieberater*innen hilft Ihnen vielleicht Ihr Regional- oder Fachverband. Die Energieberater*innen helfen auch gerne bei der Beantragung der Förderung.
Förderung bis 31.12.2024
Ziel und Gegenstand
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:
Antragsberechtigte
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Art und Höhe der Förderung
Die Bürgschaften decken höchstens 80% des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20% ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Kredit & (Tilgungs-) Zuschuss
Für alle im BEG geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung einer/eines bei der dena gelisteten Energieexpertin oder -experten für Fachplanung und Baubegleitung Pflicht
Förderung bis 31.12.2030
Mehr im Fördermittelwegweiser Bauen und Sanieren