Newsletter Herbst 2023
Liebe Leserinnen und Leser,
die Temperaturen sinken, die Heizperiode hat begonnen und passend dazu haben wir für Sie die wichtigsten Inhalte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG oder auch bekannt als „Heizungsgesetz“) zusammengestellt. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf des schon lange angekündigten Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen, und auch hier haben wir die wesentlichen Inhalte für Sie aufbereitet und Informations- sowie Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Außerdem haben wir in dieser Ausgabe ein Themen-Spezial und widmen uns im Rahmen von zwei Artikeln der Nachhaltigkeitskommunikation mit Gästen. Das Streben nach mehr Klimaschutz hat längst Einzug in den Alltag vieler Menschen gehalten. So werden auch Urlaubsunterkünfte zunehmend unter Berücksichtigung von Umweltaspekten ausgewählt. Daher ist es wichtig, Nachhaltigkeitsinformationen für ein breites Publikum von Reisenden transparent und verständlich zu machen. Dazu haben wir ein paar praktische Handreichungen für Sie parat.
Viel Freude beim Lesen!
Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das am 21. September 2023 beschlossene Energieeffizienzgesetz hat zum Ziel, den Primär- und Endenergieverbrauch in Deutschland zu senken. Für Unternehmen sind dabei insbesondere die folgenden Neuerungen relevant:
Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden (7,5 Mio. kWh) sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Zulässig sind Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 bzw. das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS). Zur Einrichtung des Systems haben Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes 20 Monate lang Zeit.
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden (2,5 Mio. kWh) sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren Pläne zur möglichen Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. Dazu müssen sie ein Energieaudit durchführen, wenn sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS betreiben.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) ist berechtigt, bei den betroffenen Unternehmen durch Stichprobenkontrollen innerhalb von vier Wochen Nachweise über die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen bzw. die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu verlangen. Nützliche Informationen zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems haben wir auch auf unserer Webseite für Sie zusammengestellt.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden werden verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen.
Wie Abwärme im Hotelbetrieb sinnvoll genutzt werden kann, macht das Gutshaus Parin an der Ostsee vor, das wir bereits im Rahmen unserer Energieeffizienzkampagne vorgestellt haben. Weitere Hinweise und Informationen zu Energieeffizienz in Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Weitere Neuerungen ergeben sich durch die ebenfalls im September 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die eine Reduktion des Öl- und Gasverbrauchs im Gebäudebereich anstrebt.
Jede neu eingebaute Heizung in einem Neubaugebiet muss ab dem 01.01.2024 mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen für Neubauten und Bestandsgebäude gleichermaßen: bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Städte. Diese Fristen gelten außerdem für die Erstellung der Wärmeplanung auf kommunaler Ebene, die es Eigentümern ermöglicht, sich an das kommunale Wärmenetz anzuschließen und damit die Vorgaben des GEGs zu erfüllen.
Bestehende Erdgas- oder Ölheizungen sind hingegen von diesen Regelungen nicht betroffen und können auch repariert werden. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich sein sollte oder die Heizung über 30 Jahre alt ist, gelten auch mehrjährige Übergangsfristen. Der Umstieg erfolgt technologieoffen, somit können Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für den Heizungstausch finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Förderung zu erhalten. Die Grundförderung von 30% der Investitionskosten ist für alle Antragsteller verfügbar, für einen besonders schnellen Heizungstausch kann man außerdem bis 2028 einen Bonus von 20% (ab 2029 alle 2 Jahre Reduktion um 3 Prozentpunkte) erhalten. Insgesamt können Antragsteller eine Förderung von maximal 70% erhalten.
Der „Heizungswegweiser“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet weitere Informationen und ausführliche Hinweise zu den Fördermöglichkeiten. Besuchen Sie auch unsere Seite der Energieeffizienzkampagne, die beispielsweise den Investitionsrechner Beheizung oder den Leitfaden zu Blockheizkraftwerken für Sie bereithält!
Grüne Geschichten erzählen: Nachhaltigkeit in der Gästekommunikation
Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreibt weiß, dass gute Kommunikation unerlässlich ist, um eine Beziehung zu seinen Kunden aufrecht zu erhalten und sie an sich zu binden. Hier bildet auch das Thema Nachhaltigkeit keine Ausnahme, denn immer mehr Menschen legen mittlerweile in ihrem Alltag und auch beim Reisen gehobenen Wert auf ein nachhaltiges Angebot. So möchten laut einer aktuellen Studie der Buchungsplattform booking.com zwei Drittel der weltweit befragten Reisenden ihren Urlaub im Jahr 2023 in einer nachhaltigen Unterkunft verbringen.
Eine transparente und authentische Kommunikation darüber, wie und warum Ihr Betrieb nachhaltig handelt, kann dazu beitragen, diese Zielgruppe anzuziehen und an sich zu binden. Durch Energie- und Ressourceneffizienz sorgen Sie noch dazu für ökonomische Vorteile. Nicht zuletzt zeigt eine gelungene Kommunikation zu Ihren Nachhaltigkeitserfolgen, dass Sie Verantwortung für die Umwelt übernehmen und soziale Werte fördern, was sich positiv auf die Loyalität der Gäste und das Markenimage auswirken kann.
Dennoch fällt es nach wie vor vielen Unternehmen schwer, die richtige Kommunikationsstrategie zu finden oder das Thema überhaupt anzugehen. Dabei gibt es zahlreiche Stationen im Alltag, an denen die Kommunikation mit Kunden zum Thema Nachhaltigkeit aufgehängt werden kann. Das beginnt bereits vor dem Aufenthalt: Ihre erreichten Ziele im nachhaltigen Management können Gäste so eventuell zu einer Buchung Ihres Hotels überzeugen. Auch vor Ort können Sie an verschiedenen Stationen Info-Tafeln, Schilder, Flyer und Karten auslegen, die über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Hotel informieren. Dazu gehören Ankunft und Check-In, die Zimmer, Wellness- und Fitnessbereich und auch das Check-Out. Indem Sie die verschiedenen Stationen und Räumlichkeiten Ihres Hotels mit einbeziehen, können Sie organisch über verschiedene Themen informieren wie zum Beispiel Ihren Energieverbrauch in den Zimmern und beim Wellness oder die nachhaltige Beschaffung der Lebensmittel für Ihre Gastronomie. Auch nach dem Aufenthalt sollten Sie über E-Mail oder Schriftverkehr mit Ihren Gästen, sofern gewünscht, in Kontakt bleiben und über Neuerungen informieren.
Bei der Erzählung Ihrer Erfolge ist die Methode des „Storytelling“ besonders wirkungsvoll. Es gilt dabei, die eigene Geschichte in den Vordergrund zu stellen, einen roten Faden zu finden, an dem entlang ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erzählt wird und mit dem sich ihre Gäste identifizieren können. Eine wirksame Art, diese Geschichten zu vermitteln und sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren sind Zertifikate. Der DEHOGA Umweltcheck bietet eine niedrigschwellige und vergleichsweise kostengünstige Zertifizierung, mit der Sie ihre Gäste von Ihrem Engagement für die Umwelt überzeugen können.
Wir haben auf der Seite unserer Energieeffizienzkampagne die wichtigsten Informationen zum Thema Umweltkommunikation in einem Energie-Sparblatt zusammengefasst. Zudem stellen wir Ihnen einen Leitfaden Umweltkommunikation & Gästewirkung zur Verfügung, der den Einstieg und auch die konkrete Umsetzung von Maßnahmen erleichtern soll.
„Green Nudging“ im Hotel – Wirksames „Anstupsen“ für mehr Nachhaltigkeit
„Nudging“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „anstupsen“. Es bezeichnet kleine, sanfte Anstöße, die ein bestimmtes Verhalten fördern (z.B. weniger Energie zu verbrauchen), ohne dabei auf herkömmliche Maßnahmen zur Verhaltensänderung zu setzen ─ wie zum Beispiel Apelle, Verbote.
Viele Hotel- und Gastronomiebetriebe setzen bereits Nudges um. Dies geht aus einer aktuellen deutschlandweiten Umfrage zum Thema Nachhaltigkeit hervor, die 2022 über den DEHOGA Bundesverband, die Tourismus Marketing Brandenburg GmbH (TMB) und über den Hotelverband Deutschland (IHA) gestreut wurde. Im Rahmen der Umfrage wurde unter anderem untersucht, welche Nudges bisher Anwendung finden, um Gäste zu einem nachhaltigeren Aufenthalt zu bewegen (Rochnowski 2023: Umfrage Nachhaltigkeit im Gastgewerbe).
Ein Klassiker des Nudging in Hotels ist das Türschild zur Zimmerreinigung. Mit einem Türschild können Gäste auf ihre Zimmerreinigung verzichten, wodurch Energie und Reinigungsmittel eingespart werden – dafür erhalten sie zum Beispiel ein Freigetränk. Dass Nudges bereits in weiten Teilen der Branche umgesetzt werden, geht auch aus der Umfrage hervor: Insbesondere werden Nudges zum Verzicht des Handtuch- und Bettwäschewechsels eingesetzt bei 64% bzw. 44% der Betriebe), gefolgt von Hinweisen zum Wasser- und Energiesparen (34% bzw. 36%) sowie zur richtigen Mülltrennung- und Reduktion (34%). Weniger vertreten sind bislang Hinweise zu klimafreundlichen Übernachtungen und Kompensation der Anreise, eigene To-Go-Verpackungen und Fleischverzehrvermeidung.
„Nudging“ ist dann besonders wirksam, wenn der Umweltaspekt in den Vordergrund gestellt und klar benannt wird. Idealerweise können Sie anhand konkreter Zahlen und Fakten aufzeigen, welchen Effekt die Handlungen haben. Zeigen Sie zum Beispiel, dass sich pro ausgelassene Reinigung in Ihrem Hotel x Liter Wasser sparen lassen, x kWh weniger Strom verbraucht wird etc. – und somit die Umwelt weniger belastet wird. Auch ist Nudging dann besonders effektiv, wenn die Motivation der Gäste durch einen kleinen Anreiz gesteigert wird (z.B. über Bonuspunkte, eine Spende an eine soziale Organisation oder einen Umweltschutzverband, ein Getränkegutschein, Rabatte für andere Dienstleistungen/Produkte Ihres Betriebs). Anreize dieser Art werden beim Nudging im Hotel- und Gaststätten-Sektor bislang noch wenig umgesetzt, haben aber ein großes Potenzial (Rochnowski 2023).
Veranstaltungshinweis: blueContec Impulsreihe
blueContec bietet mit der Impulsreihe jeden letzten Donnerstag im Monat ein Format, das Input und Austauschmöglichkeit zu technischen Neuerungen im Energiesektor und Energieeffizienz im Tourismussektor miteinander verbindet. So befassen sich die Webinare unter anderem mit den Energiekosten in der Küche oder Themen wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Speichertechniken. Profitieren Sie von der Expertise erfahrener Energieberater und anderen Akteuren aus Ihrer Branche! Zur Anmeldung geht es hier