Reform der Gebäudeförderung BEG

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt seine Pläne für die neuen Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Und es geht schnell! Die ersten Änderungen sind bereits in Kraft!

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren." So wird Robert Habeck zitiert. Insgesamt werde das Fördervolumen nochmal stark erhöht. Dabei liegt der Fokus noch deutlicher als zuvor auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen, welche eine vier- bis fünfmal höhere Wirksamkeit als in den Neubau investierte Fördergelder haben.

In 3 Etappen wird die BEG umgestellt

Seit dem 28.07.2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung.

Am 15.08.2022 traten Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen in Kraft. Diese werden auf den Seiten des BAFA im Detail erläutert.

Die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen finden Sie  im Fördermittelwegweiser unter Bauen und Sanieren. Bei den Zuschüssen für die meisten Einzelmaßnahmen wird es zu Senkungen zwischen 5 und 10 Prozentpunkten kommen. Beispielsweise wird der Einbau einer Wärmepumpe maximal mit 40 statt mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Die Förderungen für gasverbrauchende Anlagen werden komplett abgeschafft. Dafür soll ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt werden.

Zum 01.01.2023 soll die Förderung von energieeffizienten Neubauten neu ausgerichtet werden.

Die Neuerungen sollen dazu dienen, dass die Zuständigkeiten zwischen den beiden Fördermittelgebern, der KfW und der BAfA, besser geklärt sind. Damit sollen Förderanträge leichter gestellt und schneller bearbeitet werden können.

Bei energieeffizienten Komplettsanierungen und Neubau setzt man auf Zinsvergünstigungen als starkes Zugpferd. In der sich abzeichnenden Zinswende könnten gute Zinsbedingungen bei größeren Investitionsprojekten an Attraktivität gewinnen.

Die neuen Förderbedingungen werden nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger zeitnah in unserem Fördermittelwegweiser aktualisiert!

Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie hier nachlesen.