Newsletter Frühjahr 2023
Liebe Leserin, lieber Leser,
die anhaltende internationale Energiekrise zeigt uns, wie wichtig Einsparungen beim Energieverbrauch sind. Energiesparmaßnahmen und effiziente Technologien sind daher sowohl für den Klimaschutz als auch für die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens unerlässlich. Die DEHOGA Energiekampagne begleitet Sie dabei auf Ihrer Reise zur Energieeffizienz und unterstützt Sie mit einem umfangreichen Angebot. In unserem ersten Newsletter des Jahres haben wir die wichtigsten aktuellen Themen für Sie zusammengefasst.
- Die Themen im Überblick:
Unser Angebot für Sie aktualisiert! Inklusive Neuigkeiten zur Förderlandschaft in Deutschland - Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten
- Best-Practice-Beispiele für Energieeffizienz
Unser Angebot für Sie aktualisiert!
In den letzten Monaten haben wir unser Angebot für Sie aktualisiert und erweitert:
Es lohnt sich also, auf unserer Webseite vorbeizuschauen und unser umfangreiches Angebot zu durchstöbern. In über 20 Energie-Sparblättern, welche umfassend überarbeitet wurden, finden Sie zahlreiche Handlungstipps und dazu passende Checklisten: Informieren Sie sich hier zum Beispiel über Sofortmaßnahmen zur schnellen Senkung Ihrer Energiekosten und eruieren Sie anhand der dazu passenden Checkliste, wo weitere Möglichkeiten zur Reduktion Ihrer Energiekosten bestehen.
Schauen Sie sich außerdem gerne unsere Erklärfilme und Best Practice Beispiele an, bei denen Ihnen Ihre Branchenkolleginnen und -kollegen umgesetzte Energieeffizienmaßnahmen demonstrieren. Zu unserem Energieberatungsnetzwerk neu hinzugekommen ist der DEHOGA Landesverband Berlin. Er vermittelt Ihnen sorgfältig ausgewählte Energieberater und bietet Ihnen somit ein qualifiziertes Beratungsangebot. Informieren Sie sich über die vielfältigen Beratungsangebote der DEHOGA Landesverbände zu Energie- und Umweltthemen in unserem Energieberatungsnetzwerk.
Insbesondere der DEHOGA Fördermittelwegweiser wurde weitreichend aktualisiert, zum Beispiel im Hinblick auf geänderte Fördersätze. Wir sammeln und sortieren die für die Gastronomie- und Hotelbranche relevanten aktuellen Förderprogramme des Bundes, um Ihnen den Zugang zu erleichtern. Schauen Sie direkt mal vorbei, ob sich vielleicht eine Investition aufgrund neuer Fördersätze lohnt.
Um Sie auf dem Laufenden zu halten, finden Sie auf unserer Webseite Veranstaltungshinweise und allgemeine Neuigkeiten zum Beispiel zu relevanten Veröffentlichungen oder Regulierungen.
Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeit in der Berichterstattung integral zu behandeln und finanziellen Berichtspflichten schrittweise gleichzustellen. Außerdem soll sie sicherstellen, dass Unternehmen Informationen über die Risiken, Chancen und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt öffentlich machen. Die CSRD löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht erfasst. Zudem sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe von der CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
• Bilanzsumme: mindestens 20 Mio. €
• Nettoumsatzerlöse: mindestens 40 Mio. €
• Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mindestens 250
Die Berichtspflicht betrifft außerdem alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe
Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Ab wann gilt die Berichtspflicht?
Kapitalmarktorientierte Großunternehmen müssen über Geschäftsjahre CSRD-konform berichten, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Alle anderen großen Unternehmen sind für Geschäftsjahre berichtspflichtig, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen über Geschäftsjahre berichten, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?
Erstanwender finden ausführliche Informationen und Leitlinien zur Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts auf der Webseite der Europäischen Union sowie auf der Webseite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative (GRI) finden Sie zudem ein eigenes Resource Center. Gerade für KMU ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem hilfreich für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EMAS-Umwelterklärung deckt beispielsweise viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards ab – zumindest im Bereich Ökologie.
Best Practice-Beispiele für Energieeffizienz
Sie wollen Ihren Energieverbrauch selbst in die Hände nehmen, aber wissen nicht so recht, was zu tun ist? Lassen Sie sich von anderen Hoteliers und Gastronomen inspirieren und schauen Sie sich die Erklärfilme zu verschiedenen Energieeffizienzmaßnahmen an. Neu dazu gekommen sind Erklärvideos des Hotels Am Schloss Aurich. Der Inhaber des Hotels stellt umgesetzte Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz vor. Zum Beispiel erfahren Sie, wie Sie bei der Belüftung von Tiefgaragen oder durch eine gute Isolierung der Gebäudehülle Energie sparen können, aber auch bei der Minibar und durch digitale Technologien.